BFD für alle

Vielfalt und Teilhabe im Bundesfreiwilligendienst

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Information

für Einsatzstellen

Informationen zur Anerkennung als Einsatzstelle und Durchführung des BFD

für Freiwillige

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SERVICE

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Die Platzbörse bietet einen Überblick über unsere Einsatzstellen und die offenen BFD-Plätze.

Seminare

Hier finden Sie unser aktuelles Seminarangebot und Hinweise für Ihre Seminarplanung.

BFD von A bis Z

In unserem Glossar sind grundlegende Begriffe und Informationen zum BFD kurz und knapp erläutert.

Downloads

Auf unserer Downloadseite sind aktuelle Formulare und Merkblätter rund um den BFD abrufbar.

Aktuelles

Zuverdienst beim Bürgergeld

Ab 1. Juli 2023 gelten beim neuen Bürgergeld je nach Alter der Freiwilligen unterschiedliche Freibeträge für Taschengeld: Freiwillige bis 25 Jahre können künftig bis zu 520,- EUR pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Für Freiwillige, die älter als 25 Jahre sind, gilt weiterhin ein Freibetrag von 250 EUR monatlich. Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weitestgehend durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Die Krankenkassen stellen die entsprechenden AU-Daten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber:innen rufen diese eigenständig ab. 

Für die Bescheinigung einer entschuldigten Abwesenheit bei BFD-Seminaren benötigen Freiwillige bis auf Weiteres noch die Arbeitgeber:innen AU in Papierform, die sie auf Anfrage in ihrer Arztpraxis erhalten. Auch die Pflicht zur unmittelbaren Meldung einer Erkrankung am ersten Tag telefonisch oder per E-Mail an Einsatzstelle und Seminarverwaltung besteht fort. Bitte informieren Sie Ihre Freiwilligen entsprechend.

Rückfragen und Kontakt: Emine Erol (BFD-Seminarverwaltung), emine.erol@tgd.de

Höchstsatz Taschengeld ab 2023: 438 EUR

Zum Januar 2023 wurde der gesetzliche Höchstsatz für Taschengeld auf 438 Euro angehoben. Bestehende Verträge können bei Bedarf angepasst werden.

Energeiepauschale für Freiwillige

Die bundesweite Energiepreispauschale (EPP) von einmalig 300 Euro soll Beschäftigte in Bezug auf die aktuelle Energiepreisentwicklung entlasten. Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienstzeiten in 2022 (ohne Mindestdauer) sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Ob die Auszahlung unmittelbar durch die Einsatzstelle oder erst nachträglich durch das Finanzamt erfolgt, ist abhängig von folgenden Kriterien:

 

    • Freiwillige, die am 01.09.22 in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten die EPP zusammen mit dem Taschengeld von der Einsatzstelle/dem Rechtsträger, sofern diese/r als Arbeitgeber:in mindestens einer steuerpflichtigen Person eine Lohnsteueranmeldung vornimmt.

 

    • Freiwillige, die nicht am 01.09.2022 in einem Dienstverhältnis stehen und/oder deren Einsatzstelle/Rechtsträger keine Lohnsteueranmeldung als Arbeitgeber:in vornimmt, erhalten die EPP nachträglich vom Finanzamt. Sie müssen dafür aber eine persönliche Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben.

 

Bitte beachten Sie auch das FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Inflationsausgleichprämie
Zum Ausgleich für steigende Energiekosten können Arbeitgeber:innen im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie kann auch an Bundesfreiwilligendienstleistende gezahlt werden, da diese als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtliche Sinne gelten. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung und wird nicht bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Informationen der Bundesregierung.
Änderungen bei BFD-Vereinbarungen ab dem 01.01.2023
Der Projektzeitraum des Modellprojektes „BFD Teilhabe“ endete am 31.12.22. Mit Zustimmung des BMFSFJ hat die TGD aktuell eine Verlängerung um bis zu 1 Jahr beantragt. Alle bestehenden BFD-Vereinbarungen laufen regulär weiter.
 
Zur weiteren Perspektive und Finanzierung der Beteiligung von MOs am Bundesfreiwilligendienst über das Jahr 2023 hinaus geht die TGD – wie auf dem Fachtag angekündigt – mit den zuständigen politischen Ressorts in Verhandlung. Ergebnisse sind in der ersten Jahreshälfte 2023 zu erwarten. Für neue BFD-Vereinbarungen kann vorerst nur Planungssicherheit bis Ende 2023 angenommen werden.
 
Daher kann die TGD bis auf Weiteres nur BFD-Vereinbarung mit Dienstende spätesten zum 31.12.23 genehmigen. Dies hat Auswirkungen auf die mögliche Dienstdauer neuer BFD-Vereinbarungen.
 
Sobald die Weiterfinanzierung der SOE-Stelle gesichert ist, kann die o.g. Beschränkung wieder aufgehoben werden, so dass Abschlüsse neuer bzw. Verlängerungen bestehender BFD-Vereinbarungen über den 31.12.2023 wieder möglich sind. Hierzu werden alle Einsatzstellen rechtzeitig benachrichtigt.
Es gilt wieder Regelbetrieb im BFD

Zum 31. Dezember 2022 sind die pandemiebedingten Sonderregelungen im Bundesfreiwilligendienst ausgelaufen. Es gilt ab sofort wieder der Regelbetrieb.

Homeoffice im BFD nur auf Antrag

Mit Ende der bundesweiten Homeoffice-Pflicht zum 19. März 2022 entfällt auch die coronabedingte Ausnahmegenehmigung für Homeoffice im BFD. Die Durchführung des BFD erfolgt grundsätzlich in der Einsatzstelle. Ein BFD kann teilweise im Homeoffice erbracht werden, sofern diese Möglichkeit generell auch für das hauptamtliche Personal besteht und Freiwillige und Einsatzstelle zustimmen. Ein Anspruch auf einen Dienst im Homeoffice besteht nicht. Der BFD im Homeoffice muss schriftlich beim Bundesamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

 

  • Die Einsatzstelle stellt die fachliche Anleitung und Begleitung der Freiwilligen auch im Homeoffice sicher.
  • Die Freiwilligen sind auch im Homeoffice auslastend beschäftigt.
  • Die im Homeoffice erbrachten Dienstzeiten werden erfasst. Der Anteil der im Homeoffice geleisteten Dienstzeit übersteigt nicht 50% der wöchentlichen Dienstzeit. Der Dienst wird im Wechsel in der Einsatzstelle und im Homeoffice erbracht.
  • Die Einsatzstelle legt ein Konzept zur pädagogischen Begleitung und Anleitung für den Dienst im Homeoffice vor.
  • Den Freiwilligen steht auch in der Einsatzstelle ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Arbeitsschutz, müssen von der Einsatzstelle auch im Homeoffice eingehalten werden.
  • Den Freiwilligen dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Geflüchtete als BFD-Freiwillige einstellen

Geflüchtete aus der Ukraine können nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Einsatz Geflüchteter im BFD grundsätzlich möglich. Wenn Sie geflüchteten Menschen einen Platz in Ihrer Einsatzstelle anbieten können, wenden Sie sich zur weiteren Beratung gern an Berna Althoff (BFD-Projektleitung), berna.althoff@tgd.de

BFD-Einsatz für Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Bundesfreiwilligendienstleistende außerhalb Ihrer Einsatzstelle für Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine, z.B. in Willkommensinitiativen oder Unterkünften einzusetzen.

Dafür muss im Einvernehmen zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle ein Antrag auf Erweiterung des Einsatzbereiches gestellt werden.

DOKUMENTATION zum BFD-Fachtag 2022
Unter dem Motto „6 Jahre Vielfalt und Teilhabe im BFD: Meilensteine, Herausforderungen und Blick in die Zukunft“ fand am 14. Oktober 2022 der BFD-Fachtag der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. in Kooperation mit dem BUND e.V. statt. Ein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden und Teilnehmenden für den Input und das Engagement.
Die Veranstaltung wurde in Form eines Padlets mit allen Videos, Präsentationen und dem Livestream zusammengeschnitten. Einige Eindrücke und die Ergebnisse des Fachtages finden Sie in unserer Dokumentation unter folgendem Link:
 
ÖPNV-Vergünstigung für Freiwillige in Berlin-Brandenburg

Seit dem 1. August 2019 können Freiwilligendienstleistende im Raum Berlin- Brandenburg mit einer Dienstdauer von mindestens 12 Monaten den vergünstigten ÖPNV-Tarif „VBB Azubi-Ticket“ nutzen. Das Ticket kostet 365 Euro für 12 Monate. Weitere Infos finden Sie hier.

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Türkische Gemeinde in Deutschland. Almanya Türk Toplumu

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